Ist das in Paris weit verbreitete Mieten von Quads ohne Lizenz legal?

Auf den Hauptstraßen von Paris locken Quads zum Mieten Touristen an. Diese Geländefahrzeuge sind jedoch ursprünglich nicht für den Stadtverkehr konzipiert.
Auf den Champs-Élysées gibt es alles, was das Herz begehrt ... und sogar Quads . In Paris bieten mehrere Unternehmen geführte Touren mit Elektro-Quads an, um die Hauptstadt auf eine andere Art zu entdecken. Diese etwa anderthalbstündigen Ausflüge ermöglichen Ihnen den Besuch von Sehenswürdigkeiten wie dem Eiffelturm , den Champs-Élysées, dem Arc de Triomphe, dem Place de la Concorde, Les Invalides und der Pont Alexandre III.
Verleihdienste wie Paris By Quad, Quad City Tour und RideQuad140 stellen die notwendige Ausrüstung (Helm, Handschuhe usw.) und professionelle Guides zur Verfügung. Der Clou: „ Ab 16 Jahren mit BSR- oder Führerschein “ versprechen diese Anbieter „ ein unterhaltsames, kulturelles und umweltfreundliches Erlebnis “. Doch hinter diesem ungewöhnlichen Erlebnis verbirgt sich für Le Figaro eine Frage: Ist das alles wirklich legal?
Es kommt ganz auf die Zulassung der verwendeten Quads an. Um auf öffentlichen Straßen in Paris fahren zu dürfen, müssen diese Fahrzeuge straßenzugelassen sein, d. h. sie müssen strenge Sicherheits-, Ausstattungs- und Zulassungsstandards erfüllen, genau wie Autos oder Motorroller. Daher müssen beim Fahren eines Quads (in der Straßenverkehrsordnung eher als Motorvierrad bezeichnet) bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Artikel R311-1 der Straßenverkehrsordnung schreibt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 45 km/h, ein Leergewicht von weniger als 425 kg und maximal zwei Personen (einschließlich Fahrer) im Fahrzeug vor.
Bitte beachten Sie: Nur zugelassene Quads sind auf öffentlichen Straßen zugelassen. Diese Fahrzeuge müssen strenge Sicherheitsstandards erfüllen und mit allen vorgeschriebenen Ausstattungen ausgestattet sein: Blinker, Standlicht, zugelassenes Bremssystem, Rückspiegel und Hupe. Außerdem benötigen sie ein gültiges Kennzeichen.
Um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, muss die betreffende Gemeinde dem ebenfalls zustimmen. Artikel L.2213-4 des Allgemeinen Gesetzbuchs der lokalen Behörden ermächtigt den Bürgermeister, per Dekret Fahrzeugen den Zugang zu bestimmten Straßen oder Bereichen der Gemeinde zu verbieten, deren Verkehr die öffentliche Ruhe, die Luftqualität oder den Schutz oder die Entwicklung von Naturräumen beeinträchtigen könnte. Von Reiseveranstaltern betreute Elektro-Quads fallen daher nicht unter diesen Artikel.
Allerdings kann diese Art von Fahrzeugen einen schlechten Ruf bekommen, und einige Rathäuser zögern nicht, entsprechende Anordnungen zu erlassen. Dies ist beispielsweise in Dugny im Département Seine-Saint-Denis der Fall, wo das Rathaus unter Berufung auf Artikel L.2213-4 des Allgemeinen Gesetzbuchs der Kommunalbehörden den Verkehr von Quads und Mini-Motorrädern in der gesamten Gemeinde verboten hat. In Yvelines hat die Stadt Guyancourt Quads in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Geschäften, Sportanlagen oder in der Nähe von Waldgebieten verboten.
In Paris gibt es derzeit kein Dekret zu diesem Thema. Auf unsere Anfrage nach seiner Stellungnahme reagierte das Pariser Rathaus nicht.
lefigaro