Takata-Airbags: Welche Risiken bestehen, wenn ich meinen Citroën trotz der vom Minister angeordneten Fahrverbote weiter fahre?
Nach einem weiteren Todesfall im Zusammenhang mit einer Takata-Airbag-Explosion in Reims fordert die Regierung die Stilllegung aller vom Rückruf betroffenen Citroën C3 und DS3. Le Figaro analysiert die rechtlichen Folgen dieser Stilllegung.
Eine neue Folge der Takata-Airbag -Serie. Am 11. Juni kam in Reims eine Autofahrerin ums Leben, als der Airbag ihres Citroën C3 (Baujahr 2014) explodierte. Die Tragödie war so schwerwiegend, dass Verkehrsminister Philippe Tabarot am 17. Juni gegenüber AFP erklärte, er habe die Citroën-Führung einbestellt und eine „Stop-Drive“-Maßnahme, also die Stilllegung aller C3 und DS3, die von einem Rückruf betroffen sind, gefordert.
Bereits Mitte Februar wurde rund 236.900 Besitzern von Citroën C3 und DS3 in Nordfrankreich geraten, während des Airbag-Austauschs nicht weiterzufahren. Grund dafür waren die Wetterbedingungen in dieser Region, die ein unbeabsichtigtes Auslösen der Airbags begünstigen.
Seitdem wurden 481.000 der über 690.000 Citroën C3 und DS3 mit diesen fehlerhaften Airbags behandelt, teilte Stellantis am Dienstag mit. Das entspricht 69,7 % der betroffenen Fahrzeuge. Für die verbleibenden 209.000 Fahrzeuge besteht nach der Tragödie vom 11. Juni kein Risiko mehr, da das Stop-Drive-Verfahren aktiviert wurde. Doch welches Risiko gehen diese Fahrer tatsächlich ein, wenn sie weiterfahren?
Um es klar zu sagen: Sie riskieren vor allem Ihr Leben. Der Fehler der Takata-Airbags ist gut dokumentiert: Das Treibmittel im Airbag zersetzt sich mit der Zeit durch Feuchtigkeit und Hitze. Wird der Airbag ausgelöst, kann er heftig explodieren und Metallsplitter in den Fahrgastraum schleudern, was zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen führen kann.
Rechtlich gesehen sieht die Straßenverkehrsordnung keine Strafe für Fahrer vor, die ein mit einem „Fahrverbot“-Schild gekennzeichnetes Fahrzeug weiterfahren. Daher gibt es allein aus diesem Grund keine Bußgelder, Punktabzüge oder besondere Strafverfolgungen, bestätigten die beiden auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte Sébastien Dufour und Rémy Josseaume gegenüber Les Figaro.
Das theoretische Risiko ist jedoch auf Versicherungsseite größer: Im Falle eines Unfalls mit Auslösung des Airbags könnte der Versicherer die Entschädigung des Fahrers oder seiner Mitfahrer mit der Begründung verweigern, der Halter habe eine wesentliche Sicherheitsmaßnahme bewusst ignoriert. Selbst dann müsste der Fahrzeugdefekt, der den Stillstand verursacht hat (der Takata-Airbag), bei dem betreffenden Unfall eine Rolle gespielt haben.
Die Situation hätte sich ändern können, wenn die Behörden beschlossen hätten, die Zulassungsbescheinigungen für die betroffenen Citroën C3 und DS3 flächendeckend einzuziehen. Ein solcher Entzug hätte zur Folge, dass die Nutzung dieser Fahrzeuge gesetzlich verboten wäre: Jeder Fahrer, der am Steuer erwischt wird, riskiert dann eine Geldstrafe der Klasse 5 von bis zu 1.500 Euro, die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs und strafrechtliche Konsequenzen für das Fahren eines nicht autorisierten Fahrzeugs.
In diesem Fall könnte der Versicherer leicht behaupten, der Versicherungsvertrag sei ungültig. Auf Anfrage bestätigte das Büro des Verkehrsministers jedoch, dass es sich um eine Kontrollfahrt und nicht um den Entzug der Zulassungsbescheinigungen handelte.
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