Eine bemerkenswerte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in einem Scheidungsverfahren! „Vollkommenes Verschulden“ wurde als

Die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts bestätigte die Entscheidung des örtlichen Gerichts, wonach die Frau, die ohne Grund von zu Hause weggegangen war, im Scheidungsverfahren „vollständig schuldhaft“ behandelt wurde.
Laut Gerichtsurteil kam die Familie der Frau zu Besuch, ein Paar, das sich über soziale Medien kennengelernt und geheiratet hatte. Am dritten Tag des Besuchs kehrte die Frau mit ihrer Familie in ihre Heimatstadt zurück, ohne ihren Mann zu informieren, und schickte Nachrichten, in denen sie ihre Missbilligung gegenüber dem Mann zum Ausdruck brachte. Die Frau reichte Gegenklage ein und behauptete, ihr Mann habe ihre frühere Ehe verheimlicht und sie über seine Beschäftigung belogen.
Das Familiengericht Erzincan, das den Prozess führte, stellte fest, dass die Frau, die die gemeinsame Wohnung ohne Angabe von Gründen verlassen hatte, gegen die ihr durch die Ehe auferlegten Verpflichtungen verstoßen und ein schweres Verschulden begangen hatte, und entschied, die Scheidung der Parteien einzuleiten.
Das Gericht entschied, dass die Frau ihrem Mann 10.000 Lira als immateriellen Schadenersatz zahlen müsse und dass die Unterhalts- und Entschädigungsansprüche der Frau abgelehnt würden.
Berufungsgericht stellte fest, dass beide Parteien gleichermaßen schuldhaft gehandelt hatten, Berufungsgericht hob Entscheidung auf
Nach der Berufung der Frau überprüfte die 2. Zivilkammer des Regionalgerichts Erzurum die Akte und entschied, dass die Parteien in gleicher Weise an der Scheidung schuld seien, da der Mann sein Alter, seinen Beruf und seine erste Ehe verschwiegen und die Frau ihren Mann beleidigt habe.
Nach einer Berufung gegen die Entscheidung wurde der Fall vor das Oberste Berufungsgericht gebracht. Die 2. Zivilkammer des Berufungsgerichts, die die Berufungen prüfte, hob die Entscheidung auf und befand sie für rechtswidrig. In der Entscheidung der Kammer wurde darauf hingewiesen, dass die Parteien seit etwa drei Monaten verheiratet waren und dass die Frau, nachdem sie zu ihrer Familie gegangen war, ihrem Mann beleidigende Nachrichten geschickt und das Haus verlassen hatte.
In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass die dem Mann vom Berufungsgericht zugeschriebenen Verfehlungen weder durch Zeugenaussagen noch durch andere Beweismittel nachgewiesen werden konnten. Aus diesem Grund könne die Entscheidung im Scheidungsverfahren nicht auf dieser Grundlage getroffen werden.
In der Entscheidung heißt es: „Da in diesem Fall kein weiteres dem Mann zuzuschreibendes Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte, ist die Entscheidung, die Klage der beklagten Gegenklägerin anzunehmen, obwohl sie hätte abgelehnt werden müssen, falsch und muss aufgehoben werden.“
Quelle: AA
Tele1