Das Bundesamt für Medizin und Biologie wird das Verfahren zur Untersuchung von Proben nichttödlicher Mittel genehmigen.

Am Präsidialerlass Nr. 568 vom 2. Juli 2024 „Fragen der Bundesagentur für Medizin und Biologie“ wurden Änderungen vorgenommen.
Es wird erwartet, dass die Federal Medical and Biological Agency (FMBA) Vorschriften zum Verfahren für die Durchführung medizinisch-biologischer und chemisch-analytischer Tests sowie zur Bestimmung des maximal zulässigen Ausmaßes von Veränderungen im menschlichen Körper aufgrund der Einwirkung schädigender Faktoren oder spezieller nicht tödlicher Mittel erlässt.
Zu den Befugnissen der Abteilung gehört auch die Genehmigung des Verfahrens zur Organisation und Durchführung medizinischer und sanitärer Maßnahmen zur Verhütung, Lokalisierung und Beseitigung der Folgen von Notsituationen (ES) im Zusammenhang mit Strahlung, chemischen und biologischen Vorfällen, Unfällen und Terroranschlägen sowie des Verfahrens zur Durchführung medizinischer und sanitärer Maßnahmen in Kampfgebieten und angrenzenden Gebieten.
Seit Juni 2024 untersteht die Föderale Medizinisch-Biologische Agentur dem Präsidenten der Russischen Föderation. Wladimir Putin verabschiedete im Juli desselben Jahres die Geschäftsordnung der Föderalen Medizinisch-Biologischen Agentur. Das Dokument legt beispielsweise Anforderungen an die Anzahl der stellvertretenden Leiter der Agentur, die maximale Mitarbeiterzahl in der Zentrale und den Regionalbüros fest und regelt die Gehaltsabrechnung dieser Mitarbeiter.
Im April 2025 genehmigte die Föderale Agentur für Medizin und Biologie das Verfahren zur Organisation und Durchführung medizinischer und sanitärer Maßnahmen zur Verhütung, Eindämmung und Beseitigung der Folgen von Notfällen im Zusammenhang mit Strahlungs-, chemischen und biologischen Vorfällen. Das Dokument besteht aus elf Klauseln. So ist beispielsweise festgelegt, dass an medizinischen und sanitären Maßnahmen beteiligte Fachkräfte mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein müssen und dass Einheiten gemäß dem russischen Regierungsbeschluss Nr. 379 vom 27. April 2000 „Über die Ansammlung, Lagerung und Verwendung von materiellen, technischen, Lebensmittel-, medizinischen und sonstigen Vorräten für Zivilschutzzwecke“ mit Spezialfahrzeugen, -instrumenten und -ausrüstung ausgestattet sein müssen.
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