In Mexiko-Stadt ist für Elektrofahrräder, Motorroller und Mopeds ein Führerschein erforderlich.


MEXIKO-STADT (apro).- Im Kongress von Mexiko-Stadt hat die Kommission für nachhaltige Mobilität und Verkehrssicherheit einen Beschluss verabschiedet, der Änderungen am Mobilitätsgesetz vorschlägt. Ziel ist es, angesichts der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrrädern, -rollern und -mopeds Gesetzeslücken zu schließen und die Fahrzeugklassifizierung zu klären.
Das verabschiedete Urteil umfasste drei Initiativen: eine wurde von der Regierungschefin Clara Brugada unterstützt, eine weitere von Abgeordneten der Grünen Ökologischen Partei Mexikos (PVEM) und eine weitere vom PAN-Vertreter Federico Chávez Semerena.
Konkret schlägt die Initiative des Hauptstadtführers eine Reform des Artikels 64 des Mobilitätsgesetzes von Mexiko-Stadt vor, sodass Fahrer von persönlichen Elektrofahrzeugen (Mikromobilität) verpflichtet sind, einen Führerschein und andere obligatorische Dokumente zu besitzen und mitzuführen.
Darüber hinaus wird eine Änderung von Abschnitt IX des Artikels 12 vorgeschlagen, um Nutzer „nicht motorisierter Mobilität“ in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen und so den Schutz ihres Rechts auf Mobilität zu gewährleisten.
Bei der Verabschiedung des Urteils erklärte der Morena-Vertreter und Präsident der Kommission, Miguel Ángel Macedo, dass die Initiativen darauf abzielen, die Fahrzeugklassifizierung im lokalen Mobilitätsgesetz zu harmonisieren, um der Verbreitung von Elektrofahrrädern, -rollern und -mopeds entgegenzuwirken.
In Bezug auf diesen Fahrzeugtyp erklärte er, dass die Vorschläge darauf abzielen, Gesetzeslücken wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Mindestbetriebsbedingungen und Fahreranforderungen usw. zu schließen.
Die Vertreterin der Bürgerbewegung, Patricia Urriza Arellano, kündigte ihrerseits an, dass sie beim örtlichen Kongress einen Vorbehalt einreichen werde, um klarzustellen, dass muskelbetriebene Fahrzeuge, die schneller als 25 Kilometer pro Stunde sind, nicht als motorisierte Fahrzeuge gelten.
Die von der Kommission für nachhaltige Mobilität und Verkehrssicherheit verabschiedete Entscheidung könnte dem Kongress nächste Woche im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung am 15. und 18. August zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Abgeordneten werden dabei über 50 Initiativen prüfen.
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