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Die Mutter von Narin Güran legte dem Obersten Gerichtshof Klage gegen die Entscheidung vor!

Die Mutter von Narin Güran legte dem Obersten Gerichtshof Klage gegen die Entscheidung vor!

Im Mordfall der achtjährigen Narin Güran gibt es neue Entwicklungen. Ihre leblose Leiche wurde im Eğertutmaz-Bach, einen Kilometer von ihrem Zuhause im Dorf Tavşantepe in Diyarbakır entfernt, gefunden. Nachdem das erstinstanzliche Gericht die Berufung gegen die verschärfte lebenslange Haftstrafe, die die Mutter Yüksel Güran wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes mit Beteiligung“ verhängt hatte, abgelehnt hatte, wurde beim Kassationsgericht ein Antrag auf Aufhebung des Urteils gestellt.

In der von Yüksel Gürans Rechtsanwalt Yılmaz Demiroğlu verfassten Berufungsschrift wurde daran erinnert, dass die 1. Strafkammer des Regionalgerichts Diyarbakır in der Schlussverhandlung des 8. Obersten Strafgerichtshofs am 28. Dezember 2024 die Berufungen gegen die verschärften lebenslangen Haftstrafen für die inhaftierten Angeklagten – Mutter Yüksel, älterer Bruder Enes und Onkel Salim Güran – wegen des Verbrechens der „vorsätzlichen Tötung eines Kindes im Falle der Beteiligung“ und die 4-jährige und 6-monatige Haftstrafe für Nevzat Bahtiyar wegen des Verbrechens der „Zerstörung, Verschleierung oder Veränderung von Beweismitteln“ geprüft und die Entscheidung für rechtmäßig befunden wurde.

In der bei der 1. Strafkammer eingereichten Berufungsschrift zur Weiterleitung an den Obersten Berufungsgerichtshof hieß es: „Ich beantrage und verlange, dass der Schuldspruch gegen meinen Mandanten und die Entscheidung über die Zurückweisung des Berufungsantrags in der Sache wegen Verfahrens- und Gesetzeswidrigkeit aufgehoben werden. Ich beantrage, dass die Berufungsprüfung mit einer Anhörung wegen Verfahrens-, Gesetzes- und Gesetzeswidrigkeit des Urteils durchgeführt wird, dass unserer Berufung stattgegeben und das Urteil aufgehoben wird und dass mein Mandant unter Berücksichtigung des aktuellen Beweisstands in der Akte, des Vorfalls und des Mangels an Beweisen, die einen dringenden Tatverdacht seitens der angeklagten Mutter belegen, freigelassen wird.“

Berufung abgelehnt

Die 1. Strafkammer des Regionalgerichts Diyarbakır hatte die vom erstinstanzlichen Gericht verhängten Haftstrafen mit Stimmenmehrheit für rechtmäßig befunden. Die 1. Strafkammer hatte entschieden, die Berufungen gesondert zurückzuweisen und die Haft der Angeklagten fortzusetzen.

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