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Das Plünderungsgesetz kann nicht gebilligt werden

Das Plünderungsgesetz kann nicht gebilligt werden

Dem Parlament wurde ein Gesetz vorgelegt, das die Genehmigungsverfahren für Bergbau- und Energieprojekte verkürzen und Hindernisse für Energie- und Bergbauunternehmen beseitigen soll. Das Gesetz, das Archäologen als „Plünderungsgesetz“ bezeichnen, stellt ein großes Risiko für archäologische Stätten dar. Der türkische Archäologenverband veröffentlichte eine Erklärung dazu.

„Der Gesetzesentwurf zu Bergbau- und Energiegebieten ist ein ‚Gesetz zur grenzenlosen Plünderung unseres kulturellen/natürlichen Erbes und unserer Lebensräume‘“, erklärte der Verband und fügte hinzu: „Mit dem Gesetzesentwurf zu Bergbau- und Energiegebieten, der der Großen Nationalversammlung der Türkei am 13. Juni 2025 vorgelegt wird, werden auch die ohnehin schon begrenzten Schutzbestimmungen aufgehoben, und unser natürliches und kulturelles Erbe, unsere Olivenhaine, Weiden, Waldgebiete, Küsten, Schutzgebiete, kurz gesagt, unsere Lebensräume als Ganzes sollen der Plünderung/Ausplünderung durch nationale und internationale Privatunternehmen geöffnet werden.“

'SELTSAM'

In ihrer Erklärung erklären die Archäologen, dass der Gesetzesentwurf in seiner Gesamtheit eine Kuriosität und ein Gesetz zur Ausplünderung unseres Landes sei: „Mit der Ausweitung der Ausnahmeregelung für die Umweltverträglichkeitsprüfung und den Änderungen im Genehmigungsverfahren soll für den Fall, dass die Genehmigungen für den Abbau wertvoller Mineralien von den Justizbehörden nicht genehmigt werden, im Rahmen des öffentlichen Interesses ein Gremium aus unantastbaren Mitgliedern unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten eingerichtet werden, das alles genehmigt, was es will.“

In der Erklärung heißt es: „Sollte das Gesetz verabschiedet werden, sollten alle Oberflächenforschungen, Archivscans und Arbeiten ohne Rücksprache mit öffentlichen Institutionen und Organisationen auf dem Minengelände beginnen. Sollten später Kulturgüter gefunden werden, sollte das Ministerium für Kultur und Tourismus eine Untersuchung durchführen und eine Entscheidung treffen. Es ist nicht festgelegt, wer im Minen- und Energiegebiet Kulturgüter entdecken wird“, so die Archäologen. Sie fügten hinzu: „Es gibt keine Informationen darüber, welche Institution Kulturgüter im Gebiet entdecken und dem Ministerium für Kultur und Tourismus melden wird. Es ist offensichtlich, dass das Unternehmen dies auch nicht melden wird. Sollte das Kulturministerium informiert werden und eine Entscheidung über die Durchführung von Ausgrabungen getroffen werden, übernimmt das Ministerium die Ausgrabungskosten. Im Falle des Entzugs der Lizenz erhält der Lizenzinhaber eine Entschädigung in Höhe der Investitionskosten. Derzeit übernimmt das lizenzierte Unternehmen die Kosten für die Rettungsgrabungen im Gebiet. Da das Ministerium diese Kosten mit seinem begrenzten Budget für Kulturgüter nicht tragen möchte, scheint es unvermeidlich, dass es die Zerstörung von entdeckten/nicht entdeckten Kulturgütern ignorieren wird.“ das Minengelände.“

Experten betonten, dass der Entwurf gegen internationale Abkommen verstößt und forderten: „Dieser Gesetzentwurf, der einige Gesetze ändern wird, verstößt gegen viele internationale Abkommen, denen unser Land beigetreten ist, wie etwa das Weltkultur- und Naturerbeübereinkommen, die Europäische Konvention zum Schutz des archäologischen Erbes und die Malteser Konvention. Ein vergleichbares Gesetz gibt es weltweit nicht. Sollte der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, würde er zu einer Zerstörung des Kultur- und Naturerbes in einem unvorstellbaren Ausmaß führen. Der Gesetzentwurf muss so schnell wie möglich zurückgezogen werden.“

„Das Gesetz über die Supergenehmigung treibt die Türkei in die Wüstenbildung“

DR. AHMET GULER

(Präsident des Stadtrats von Çeşme)

Die Natur der Türkei ist jahrelang Stück für Stück verloren gegangen. Leider nennt man diesen Prozess „Entwicklung“ oder „Investition“. Doch die dahinter verborgene Plünderung hat ein solches Ausmaß erreicht, dass wir in eine Zeit eingetreten sind, in der Feindseligkeit gegenüber der Natur legalisiert wurde.

Der von der AKP der Großen Nationalversammlung vorgelegte „Vorschlag zur Änderung bestimmter Gesetze“ ist formal ein Sammelgesetz. Inhaltlich handelt es sich jedoch um ein Gesetz zur Mobilisierung der Natur. Dieser Vorschlag, der in der Öffentlichkeit als „Super-Genehmigungsgesetz“ bekannt geworden ist, ist ein Zerstörungsprogramm, das die Natur, Olivenhaine, Wälder, Weiden und Dorfbewohner der Türkei direkt bedroht.

UVP-VERFAHREN WIRD ABGESCHLOSSEN

Tritt dieses Gesetz in Kraft, wird das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) praktisch funktionsunfähig. Investoren können mit dem Bau beginnen, noch bevor sie eine positive UVP-Entscheidung für ihr Projekt erhalten haben. Anders ausgedrückt: Das Prinzip „Erst tun, dann fragen“ wird umgesetzt. Zudem werden viele Projektarten von der UVP-Pflicht ausgenommen. Die gesamte Zuständigkeit wird einer zentralen und unkontrollierten Institution wie der Generaldirektion für Bergbau und Erdöl übertragen. Lokale Regierungen, Umweltbehörden, die Öffentlichkeit und die Berufskammern werden dadurch an den Rand gedrängt.

Cumhuriyet

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