Veröffentlichung der Ergebnisse des F&E-Einheitenbewertungs- und Finanzierungsprozesses 2023/2024

Die Stiftung für Wissenschaft und Technologie (FCT) teilt mit, dass nach der Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse des Bewertungs- und Finanzierungsprozesses der F&E-Einheiten (UID) 2023/2024 am 15. April 2025 und dem Abschluss der vorläufigen Anhörungsphase am 14. Mai 2025 die Ergebnisse nun nach Analyse der von der UID vorgebrachten Vorwürfe veröffentlicht werden .
Nach der Analyse der im Rahmen der Voranhörung eingegangenen Stellungnahmen wurde die Bewertung einiger Kriterien von sechs Einheiten überprüft. Fünf von ihnen profitierten infolge dieser Überprüfung von einer Erhöhung der zugewiesenen Mittel, sodass die Zahl der Einheiten, die eine günstige Einstufung für eine Finanzierung erhielten, bei 313 blieb.
Das für den Wettbewerb genehmigte Gesamtbudget beträgt unter Berücksichtigung der sich aus diesem Verfahren ergebenden Änderungen derzeit 525,7 Millionen Euro an Steuereinnahmen und 110,3 Millionen Euro an PRR-Mitteln (Recovery and Resilience Plan).
Sobald die Ergebnisse vorliegen, beginnt das FCT mit der Umsetzung der Programmverträge. Gegebenenfalls werden pro Einheit zwei Verträge formalisiert:
- Ein Vertrag über die Finanzierung durch Steuereinnahmen (Basis und Programm) mit einem Ausführungszeitraum zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2029.
- Ein weiterer Vertrag über die Finanzierung durch PRR-Mittel mit einem Ausführungszeitraum zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 30. Juni 2026;
Im Rahmen der Verfahrensvereinfachung wurden Änderungen an den Verfahren vorgenommen. Besonders hervorzuheben sind die folgenden:
- Es wird nur noch ein einziger Verweis auf die durch Steuereinnahmen gesicherte Finanzierung geben, der dem Gesamtwert entspricht, der sich aus der Summe der Basis- und Programmfinanzierung ergibt;
- Die allgemeinen Gebühren betragen 25 % und werden auf Grundlage der Summe aus Basis- und Programmfinanzierung berechnet.
- Jede Institution verfügt über die vollständige Autonomie bei der Verteilung der Ausgaben im Rahmen des genehmigten Haushalts, ohne dass während der Ausführung Haushaltsänderungen beantragt werden müssen.
- Jede Institution ist für die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung, der Programmverträge, der technischen Richtlinien der PRR und der Finanzabwicklungsregeln für die mehrjährige Finanzierung der UIDs verantwortlich, die ab dem 1. Januar 2025 gelten.
Nach der Unterzeichnung der Programmverträge wird das FCT mit der Zahlung der ersten Vorschüsse entsprechend der jeweiligen Finanzierungsart fortfahren:
- Bei der PRR-Finanzierung wird ein Vorschuss in Höhe von 30 % des genehmigten Gesamtbetrags gewährt.
- Bei einer Finanzierung durch Steuereinnahmen mit Ausführung zwischen 2025 und 2029 beträgt der anfängliche Vorschuss 7,5 % des insgesamt genehmigten Betrags.
Weitere Informationen finden Sie auf der Wettbewerbsseite .
fct