Öffentliche Konsultation zum laufenden Gesetzgebungsakt zur europäischen Innovation

Die Europäische Union (EU) konzentriert ihre Bemühungen auf Initiativen und Programme, die die Entwicklung des Bereichs Forschung und Innovation (F&I) fördern. Eines der Hauptziele besteht dabei darin, die Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Unternehmen zu stärken und Talente zu halten, wie es in der Mitteilung „ Kompass für Wettbewerbsfähigkeit “ der Europäischen Kommission heißt.
Beispiele für solche Initiativen finden sich in verschiedenen Strategien, wie der Binnenmarktstrategie, der Kompetenzunion und der Europäischen Strategie für Start-ups und Scale-ups. Zukünftige Initiativen, die sich in der Entwicklung befinden, sind das Gesetz zum Europäischen Forschungsraum, das 28. Rahmenkonzept für Unternehmen, die Überarbeitung der EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe sowie die EU-Normungsverordnung.
Angesichts der täglichen Herausforderungen im Bereich der Mobilität von Arbeitnehmern, Waren und Dienstleistungen sowie des Zugangs zu Finanzierungen in Forschung und Innovation und anderen Bereichen wird derzeit ein Rechtsakt zur europäischen Innovation – der künftige Europäische Innovationsakt – erarbeitet. Dieser Akt soll dazu beitragen, bestehende Hindernisse im europäischen Binnenmarkt zu überwinden, indem er die Wettbewerbsfähigkeit, die Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen und das daraus resultierende Wachstum des europäischen Geschäfts- und Industrieökosystems stärkt – in angemessener Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und der EU.
Eine öffentliche Konsultation zu diesem Gesetzesentwurf läuft bis zum 3. Oktober 2025. Diese Konsultation soll Gelegenheit bieten, Kommentare und Vorschläge zur Verbesserung dieser Initiative einzubringen.
fct