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Felipe Neto wird vom Gericht verurteilt

Felipe Neto wird vom Gericht verurteilt

Der Influencer Felipe Neto wurde gerichtlich zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 10.000 Real und zur Beteiligung an den Gewinnen aus Videos zum Lied „Família Canarinho“ verurteilt. Die Entscheidung fiel, nachdem nachgewiesen wurde, dass das Bild eines Minderjährigen ohne entsprechende rechtliche Genehmigung verwendet worden war.

Der Fall geht auf eine Aufnahme aus dem Jahr 2018 zurück, als der junge Mann noch ein Teenager war. Der Beschwerde zufolge verpasste der Junge sogar einen ganzen Schultag, um an der Produktion teilzunehmen, und seine Eltern erfuhren erst von der Teilnahme ihres Sohnes, nachdem der Inhalt auf YouTube veröffentlicht worden war. Das Video, das sich auf die Fußballweltmeisterschaft bezieht, wurde bereits über 12,7 Millionen Mal angesehen.

Laut der Klage argumentierte Felipe Netos Verteidigung, es habe keine Unregelmäßigkeiten gegeben, da der Vater des Jungen dessen Teilnahme mündlich genehmigt habe. Das Gericht ließ dieses Argument jedoch nicht gelten, da nach brasilianischem Recht die Verwendung von Bildern Minderjähriger in audiovisuellen Produktionen die Einhaltung klar definierter rechtlicher Schritte erfordert.

Laut den Erklärungen der Anwältinnen Gabriela Biscotto und Fernanda Coelho von der Kanzlei CQS/FV Advogados „benötigen Minderjährige unter 16 Jahren einen Gerichtsbeschluss, um an Produktionen wie Musikvideos und Filmen mitzuwirken“. Darüber hinaus ist ein von den Erziehungsberechtigten unterzeichnetes Dokument erforderlich, das die Verwendung des Bildes genehmigt.

„Mit den Aufnahmen darf erst nach Einholung der Genehmigung begonnen werden, andernfalls drohen die im Kinder- und Jugendgesetz vorgesehenen Sanktionen“, betonten die Experten. Sie erklärten außerdem, dass die Genehmigung sicherstellen soll, dass die Teilnahme des Minderjährigen dessen körperliches, emotionales oder schulisches Wohlbefinden nicht beeinträchtigt.

Nach Ansicht der Anwälte liegt es in der Verantwortung der Produzenten, den gerichtlichen Antrag auf die Beteiligung von Kindern oder Jugendlichen an ihren Inhalten zu formalisieren. „Die Justiz prüft auch, ob die Aufnahmen mit den schulischen Verpflichtungen der Minderjährigen vereinbar sind, wobei die pädagogische Entwicklung stets im Vordergrund steht“, betonten sie.

terra

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