Isère: Familienklage gegen Bayer/Monsanto: Bezirksgericht Wien gibt dem Industriegiganten Recht

Das Bezirksgericht Wien hat soeben seine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der Familie Grataloup und dem Konzern Bayer/Monsanto verkündet.
Die Familie von Théo Grataloup, der 2007 mit schweren Missbildungen geboren wurde, führte diese auf die Anwendung eines glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels in den ersten Wochen der Schwangerschaft zurück. In seinem Urteil erklärte das Gericht die „Klagen der Familie aus unerlaubter Handlung gegen das Unternehmen“ für unzulässig. Auch ihre Forderung nach Schadensersatz wurde abgelehnt.
In einer Stellungnahme erklärten die Anwälte der Grataloup: „Dies ist natürlich eine große Enttäuschung für die Familie Grataloup und für uns. Wir waren uns der rechtlichen Hürden in diesem Fall bewusst, insbesondere aufgrund des Alters der Fakten und der Beweisschwierigkeiten, die Monsanto ausnutzen konnte. Wir sind jedoch der Ansicht, dass das Gericht über alle Elemente verfügte, um eine rechtlich fundierte Entscheidung zu fällen und Monsantos Verschulden anzuerkennen. Das Gericht erkennt auch an, dass Monsanto tatsächlich der Lieferant des Produkts war, was es während des gesamten Verfahrens ständig bestritten hat. Dieser Fall verdient es, dem Berufungsgericht vorgelegt zu werden.“
L'Est Républicain