Woher weiß ich, ob mein Flug vom Streik bei Ryanair betroffen ist?

Für viele Passagiere könnte das Fliegen für den Rest des Jahres schwieriger werden, da Ryanair von Mitte August bis Ende Dezember 22 Streiktage plant. Der Arbeitskonflikt zwischen den Gewerkschaften UGT und CGT und Azul Handling, der spanischen Tochtergesellschaft der irischen Fluggesellschaft , die Bodenabfertigungsdienste anbietet, hat zu den Streiks geführt, die die zwölf Betriebsstandorte der Fluggesellschaft im Land betreffen werden : Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla, Málaga, Alicante, Palma de Mallorca, Ibiza, Girona, Santiago de Compostela, Teneriffa Süd und Lanzarote.
Der Streik beginnt am Flughafen Adolfo Suárez Madrid-Barajas vom 15. bis 17. August. Aufgrund des Feiertags am Freitag, dem 15. August, wird mit extrem hohem Flugaufkommen gerechnet. Der Streik wird jeden Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag bis zum 31. Dezember fortgesetzt. Der Streik fällt somit in eine der verkehrsreichsten Zeiten des Jahres, was das Risiko von Verspätungen, Annullierungen und Gepäckproblemen für Tausende von Passagieren deutlich erhöht.
So erfahren Sie, ob mein Flug betroffen istSollte unser Flug vom Streik betroffen sein und annulliert oder verspätet sein, benachrichtigt uns Ryanair per E-Mail an die mit der Reservierung verknüpfte E-Mail-Adresse . Wir können den Flugstatus auch auf der Website der Fluggesellschaft überprüfen, insbesondere im Bereich „Reise-Updates“ , der ständig aktualisierte Informationen bietet. Dazu müssen wir unsere Flugdaten eingeben, darunter Abflug- und Zielort bzw. die Fluggesellschaft (Ryanair, Ryanair UK, Air Malta, Buzz, Lauda Europe), die Flugnummer und das Datum.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?Flightright , eine auf die Verteidigung der Fluggastrechte spezialisierte Rechtsplattform, warnt, dass Passagiere selbst bei Arbeitskämpfen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben können. „ Die Bewältigung von Personalstreiks kann gemäß Verordnung (EG) 261/2004 als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden, jedoch nur unter bestimmten Umständen. Die Tatsache, dass ein Streik stattfindet, entbindet die Fluggesellschaft nicht automatisch von ihrer Haftung . Wenn sie im Voraus davon wusste und keine angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung der Flugstörung ergriffen hat, haben Passagiere möglicherweise dennoch Anspruch auf Entschädigung“, stellt Lucía Cegarra, Rechtsexpertin bei Flightright, klar.
Welche Ansprüche können Passagiere in dieser Situation geltend machen? Gemäß den europäischen Vorschriften haben Passagiere möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro , wenn ihr Flug weniger als 14 Tage im Voraus annulliert wird, wenn sie bei der Ankunft am Zielort eine Verspätung von mehr als drei Stunden haben oder wenn sie ohne Begründung oder angemessene Unterstützung umgebucht werden. „Der Fall Ryanair ist komplex, da Azul Handling als Tochtergesellschaft mit operativer Autonomie agiert. Daher ist es wichtig, jede Situation individuell zu analysieren “, erklärt Lucía Cegarra. In jedem Fall ist es für Passagiere ratsam , den Vorfall sorgfältig zu dokumentieren (mit E-Mails, Wartezeiten, Quittungen, Fotos oder anderen Beweismitteln), da diese Informationen für die wirksame Geltendmachung ihrer Rechte von entscheidender Bedeutung sein können.
20minutos