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Alle Gegenstände, die Passagiere bei der Sicherheitskontrolle an britischen Flughäfen aus ihrem Gepäck nehmen müssen

Alle Gegenstände, die Passagiere bei der Sicherheitskontrolle an britischen Flughäfen aus ihrem Gepäck nehmen müssen
Trotz der Einführung neuer CT-Scanner an britischen Flughäfen gelten weiterhin strenge Vorschriften für Flüssigkeiten, Gele und Aerosole im Handgepäck (Bild: Getty Images)

Das Verkehrsministerium hat die 100-ml-Grenze für Flüssigkeiten bisher nicht aufgehoben, obwohl in mehreren britischen Flughäfen moderne CT-Scanner installiert wurden. Neben den strengen Vorschriften für Flüssigkeiten – zu denen auch Gele und Aerosole gehören – gibt es Beschränkungen für eine Reihe von Substanzen und elektronischen Geräten, die Passagiere in die Kabine mitnehmen dürfen.

Auf der Website der britischen Regierung finden Sie alle Gegenstände, die im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten sind. Hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller Gegenstände, die Passagiere bei der Sicherheitskontrolle an britischen Flughäfen möglicherweise aus ihrem Gepäck nehmen müssen.

Wie viel Flüssigkeit Sie im Handgepäck mitnehmen dürfen und wie damit umgegangen wird, hängt vom Abflughafen ab. Auf der Website der britischen Regierung heißt es jedoch: „Flughafensicherheitspersonal lässt nichts durch, was es für gefährlich hält – auch wenn es normalerweise im Handgepäck erlaubt ist.“

Junge Frau öffnet ihren Koffer an der Sicherheitskontrolle am Flughafen
Gefrorene Flüssigkeiten dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden (Bild: Getty Images)
LESEN SIE MEHR: Ryanair, Jet2, easyJet und BA im Vergleich: Wer erlaubt das meiste Handgepäck an Bord?

An den meisten Flughäfen dürfen Flüssigkeiten in Behältern mit mehr als 100 ml Inhalt nicht durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden. Dies gilt auch, wenn der Behälter nur teilweise gefüllt ist.

Zu den Flüssigkeiten zählen unter anderem:

  • alle Getränke, einschließlich Wasser
  • flüssige oder halbflüssige Lebensmittel, zum Beispiel Suppe, Marmelade, Honig und Sirup
  • Kosmetika und Toilettenartikel, einschließlich Cremes, Lotionen, Öle, Parfüms, Mascara und Lipgloss
  • Sprays, einschließlich Rasierschaum, Haarspray und Deodorants
  • Pasten, einschließlich Zahnpasta
  • Gele, einschließlich Haar- und Duschgel
  • Kontaktlinsenlösung
  • alle anderen Lösungen und Gegenstände ähnlicher Konsistenz

Gefrorene Flüssigkeiten dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden – dazu gehört auch gefrorene Muttermilch. Säuglingsmilch/Kuhmilch, sterilisiertes Wasser für Babys, Sojamilch für Babys und Babynahrung dürfen Sie nur im Handgepäck mitführen, wenn ein Baby dabei ist.

Wenn Sie mit einem großen Musikinstrument reisen möchten, sollten Sie sich vorab mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Möglicherweise müssen Sie besondere Vorkehrungen treffen, z. B. einen zusätzlichen Sitzplatz buchen.

Mobilitätshilfen sind erlaubt, müssen aber vorher einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Andere persönliche Gegenstände wie Korkenzieher, Messer (mit scharfer oder spitzer Klinge und/oder Klingenlänge über 6 cm), große Scheren (mit Klingenlänge über 6 cm), Streichhölzer ohne Sicherheitsfunktion, Feuerwerkskörper, Leuchtraketen und andere Pyrotechnik, einschließlich Knallbonbons, Zündhütchen und Zigarettenanzünder, sind im Handgepäck nicht erlaubt.

Bild von persönlichen Gegenständen in der Scannerablage der Flughafensicherheit
Wenn Sie Medikamente im Handgepäck mitführen müssen, werden Sie möglicherweise gebeten, ein Rezept/Schreiben Ihres Arztes vorzulegen (Bild: Getty Images/EyeEm)

Reisende dürfen lebenswichtige Medikamente von mehr als 100 ml, einschließlich flüssiger diätetischer Nahrungsmittel und Inhalatoren, im Handgepäck mitführen. Ebenso medizinische Ausrüstung, sofern diese für Ihre Reise unerlässlich ist.

Wenn das Medikament jedoch in flüssiger Form vorliegt und sich in einem Behälter mit mehr als 100 ml Inhalt befindet, müssen Sie möglicherweise einen Nachweis mit sich führen, dass es Ihnen verschrieben wurde (z. B. ein Schreiben Ihres Arztes oder eine Kopie Ihres Rezepts).

Wenn Sie Medikamente aus Großbritannien mitnehmen, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, ob Ihr Medikament kontrollierte Substanzen enthält. Falls ja, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die Bestimmungen Ihres Ziellandes. Auch hier müssen Sie die Herkunft des Medikaments durch ein Rezept oder ein Schreiben Ihres Arztes nachweisen.

Möglicherweise muss das Flughafenpersonal die Behälter auch öffnen, um die Flüssigkeiten am Sicherheitskontrollpunkt zu kontrollieren.

Auf Flügen nach Großbritannien dürfen Sie nur bestimmte elektronische Geräte und Elektroartikel mitnehmen. Manche Fluggesellschaften haben möglicherweise andere Beschränkungen. Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, was im Handgepäck erlaubt ist.

Stellen Sie sicher, dass Ihre elektronischen Geräte vor Reiseantritt aufgeladen sind. Wenn sich Ihr Gerät nicht auf Verlangen einschalten lässt, dürfen Sie es nicht mit ins Flugzeug nehmen.

Schwere Schläger und Stöcke (einschließlich Baseball-, Softball- und Cricketschläger), Golfschläger, Darts, Wanderstöcke, Katapulte, Schusswaffen (einschließlich Schusswaffennachbildungen), Harpunen oder Harpunen, Armbrüste und Kampfsportausrüstung (einschließlich Schlagringe, Keulen, Totschläger, Reissflegel und Nunchakus) sind im Handgepäck nicht gestattet.

Alle folgenden Werkzeuge sind im Handgepäck nicht erlaubt:

  • Werkzeug mit einer Klinge oder einem Schaft länger als 6 cm (z. B. Meißel)
  • Bohrer und Bohrer
  • Stanley-Messer
  • Säge (einschließlich tragbarer Motorsäge)
  • Schraubendreher
  • Hammer
  • Zange
  • Schraubenschlüssel oder Schraubenschlüssel
  • Bolzenschussgerät oder Nagelschussgerät
  • Brecheisen
  • Lötlampe

Folgende Gegenstände dürfen Sie weder als Handgepäck noch im Frachtraum mitnehmen:

  • Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel und Karosseriereparatursets
  • Säuren und Basen (zum Beispiel auslaufgefährdete Nassbatterien)
  • Ätz- oder Bleichmittel (einschließlich Quecksilber und Chlor)
  • Fahrzeugbatterien und Kraftstoffsysteme
  • Selbstverteidigungs- oder kampfunfähig machende Sprays (z. B. Tränengas, Pfefferspray)
  • radioaktive Stoffe (einschließlich medizinischer oder kommerzieller Isotope)
  • Gifte oder toxische Substanzen (zum Beispiel Rattengift)
  • biologische Gefahren (zum Beispiel infiziertes Blut, Bakterien, Viren)
  • Materialien, die sich selbst entzünden (in Flammen aufgehen) können
  • Feuerlöscher

Schusswaffen (einschließlich Luftgewehre und Startpistolen) dürfen nicht als Handgepäck mitgenommen werden. Möglicherweise können Sie sie als Aufgabegepäck mitnehmen. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Folgende Gegenstände dürfen Sie weder als Handgepäck noch im Frachtraum mitnehmen:

  • Sprengkapseln
  • Zünder und Zündschnüre
  • Sprengkörperimitationen (einschließlich Waffennachbildungen oder Modellwaffen)
  • Minen, Granaten und andere explosive Militärgüter
  • Feuerwerk und Pyrotechnik
  • Rauchkanister
  • Rauchpatronen
  • Dynamit
  • Schießpulver
  • Plastiksprengstoffe (einschließlich Schwarzpulver und Zündhütchen)
  • Fackeln
  • Handgranaten
  • Pistolen-Zigarettenanzünder
Daily Mirror

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