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Verfassungsgericht lehnt Aufhebung des „Massakergesetzes“ ab!

Verfassungsgericht lehnt Aufhebung des „Massakergesetzes“ ab!

Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag auf Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes ab, das umstrittene Regelungen zu streunenden Tieren enthält.

CHP reichte beim Verfassungsgericht Klage ein und forderte die Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung von 16 Artikeln des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Nr. 7527, das aus 17 Artikeln besteht.

Die Generalversammlung des Verfassungsgerichts hat den Antrag in der Sache erörtert und eine Entscheidung getroffen. Den vorliegenden Informationen zufolge hat der Oberste Gerichtshof den Antrag auf Aufhebung des Gesetzes abgelehnt.

Es wurde bekannt, dass der Oberste Gerichtshof den Antrag auf Aufhebung einiger Artikel einstimmig und den Antrag auf Aufhebung einiger Artikel mit Stimmenmehrheit abgelehnt hat.

Tierfreunde, die vor dem Verfassungsgericht warten, reagierten auf die Entscheidung.

WAS BEINHALTET DAS GESETZ?

Das Gesetz regelt die Aufnahme streunender Tiere ohne Unterscheidung zwischen Katzen und Hunden, die Unterbringung streunender oder geschwächter Hunde in Tierheimen bis zu ihrer Adoption, die Rehabilitation von Straßentieren durch die lokalen Behörden erst nach der Unterbringung in Tierheimen sowie die Verfahren und Grundsätze für die Tötung und Euthanasie von Tieren unter bestimmten Bedingungen.

Quelle: ANKA

Tele1

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