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Wie würde der von Spanien vorgeschlagene Mehrwertsteuersatz von 21 % auf Ferienwohnungen funktionieren?

Wie würde der von Spanien vorgeschlagene Mehrwertsteuersatz von 21 % auf Ferienwohnungen funktionieren?

Die spanische Regierung hat vorgeschlagen, auf Hunderttausende weitere Ferienunterkünfte im ganzen Land Mehrwertsteuer zu erheben, den Steuersatz zu verdoppeln und die Zahl der einbezogenen Immobilien zu erweitern.

Ein neuer Vorschlag der spanischen Regierung könnte dazu führen, dass bis zu 80 Prozent der Touristenwohnungen in Spanien Mehrwertsteuer zahlen müssen, die auf Spanisch IVA ( El Impuesto sobre el Valor Añadido ) genannt wird.

Die regierende sozialistisch geführte Koalition hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Zugang der Spanier zu Wohnraum, insbesondere zu Mietwohnungen, erleichtern soll. Der Anstieg der Zahl der Touristenwohnungen ( pisos turísticos ) in Spanien nach der Pandemie wird von vielen im ganzen Land für das reduzierte Marktangebot und die steigenden Preise verantwortlich gemacht.

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Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die Erhebung von Mehrwertsteuer auf Ferienwohnungen. Sie soll Vermieter davon abhalten, an Touristen zu vermieten. Derzeit müssen Ferienwohnungen, die auch Hoteldienstleistungen wie Reinigung oder Bettwäschewechsel anbieten, den gleichen Mehrwertsteuersatz wie Hotels zahlen – einen Satz von 10 Prozent.

Die neuen Vorschläge würden dies jedoch grundlegend ändern. Die Regierung will einen höheren Steuersatz von 21 Prozent auf Ferienwohnungen erheben, die in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern für höchstens 30 Nächte an denselben Mieter vermietet werden – auch wenn dort keine Hoteldienstleistungen angeboten werden.

Wenn der Gesetzentwurf das spanische Parlament passiert und angenommen wird, müssen rund 295.000 Ferienwohnungen den neuen Tarif zahlen.

Der Text schlägt vor, Kurzzeitvermietungen (von weniger als 30 Nächten) wie jede andere wirtschaftliche Tätigkeit zu besteuern. Dies betrifft rund 80 Prozent aller registrierten Ferienwohnungen in Spanien und insgesamt mehr als 368.000, wie aus den neuesten Daten des spanischen Statistikamts INE hervorgeht.

„Es geht darum, Touristenunterkünfte als das zu besteuern, was sie sind: eine wirtschaftliche Tätigkeit“, sagte Isabel Rodríguez, Ministerin für Wohnungsbau und Städteplanung, bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzesentwurfs.

Die Idee wird in der ersten Junihälfte im Kongress debattiert. Sollte die Maßnahme jedoch verabschiedet werden, dürfte sie höchstwahrscheinlich vor Gericht angefochten werden, da einige Steuerexperten laut spanischen Medienberichten davor warnen, dass sie verfassungswidrig sei. Das bedeutet, dass die Umsetzung der Maßnahme alles andere als sicher ist.

Wie ist die aktuelle Mehrwertsteuerregelung für Ferienvermietungen in Spanien und was würde sich ändern?

In seiner derzeitigen Ausgestaltung sieht das Gesetz vor, dass auf Ferienvermietungen nur dann Mehrwertsteuer erhoben wird, wenn die Unterkunft zusätzliche Hotelleistungen anbietet – auf Spanisch „servicios extrahoteleros“ – und zwar zum niedrigeren Satz von 10 Prozent.

In den meisten Fällen beschränken sich die Leistungen der Verwalter und Eigentümer von Ferienhäusern auf die Schlüsselübergabe, die Reinigung bei jeder Abreise und wenig mehr. In diesen Fällen sind kurzfristige touristische Vermietungen rechtlich mit der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses gleichgestellt und daher von der Mehrwertsteuer befreit.

Werden jedoch Hoteldienstleistungen wie tägliche Reinigung oder Frühstück angeboten, muss Mehrwertsteuer erhoben werden.

Ohne die von der Regierung vorangetriebene Reform berücksichtigt die spanische Steuerbehörde die Aufenthaltsdauer nicht als Bedingung oder bestimmenden Faktor bei der Erklärung der Mieteinnahmen eines Ferienhauses.

Die Regierung möchte den Kreis der mehrwertsteuerpflichtigen Ferienvermietungen erweitern und gleichzeitig den Steuersatz mehr als verdoppeln.

Welche Ferienunterkünfte unterliegen der Mehrwertsteuer?

Nach den aktuellen Vorschriften sind laut der spanischen Immobilienwebsite Idealista weitere Umstände, die eine Ferienvermietung der Mehrwertsteuer unterwerfen, unter anderem:

  • Empfangsdienste und „permanente sofortige Betreuung“ der Kunden
  • Regelmäßige Reinigung der privaten und gemeinschaftlichen Bereiche während des Aufenthalts des Gastes in der Unterkunft
  • Wechsel der Handtücher und Bettwäsche mindestens einmal während des Aufenthalts inbegriffen.
  • Leichte Verpflegung wie Frühstück, Zimmerservice, Minibar etc.
  • Ergänzende Dienstleistungen der Unterkunft wie Wäscheservice und Gepäckaufbewahrung

Warum will die Regierung das tun?

Durch die Ausweitung der Anzahl der Ferienwohnungen, für die Mehrwertsteuer erhoben werden kann, möchte die spanische Regierung zum einen die Steuereinnahmen steigern und zum anderen – und das ist vielleicht der wichtigste Punkt – Vermieter davon abhalten, ihre Immobilien auf dem Touristenmarkt anzubieten, anstatt sie langfristig zu vermieten.

Dieser Schritt spiegelt jedoch auch die europäische Gesetzgebung wider. Die europäische Richtlinie zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter besagt, dass ab dem 1. Juli 2028 alle ununterbrochenen Mieten von bis zu 30 Nächten in den Hotelsektor einbezogen werden sollen.

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