Nachhaltigere Smartphones: Neue EU-Labels für Energieeffizienz und Reparaturfähigkeit kommen

Ab dem 20. Juni müssen alle neuen Smartphone- und Tablet-Modelle, die innerhalb der Europäischen Union verkauft werden, ein neues Informationsetikett aufweisen, auch die von Nicht-EU-Herstellern (wie beispielsweise Samsung und Apple, um nur zwei zu nennen). Die in der EU-Verordnung 2023/1669 festgelegte Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie, die darauf abzielt, Unterhaltungselektronik (im Hinblick auf die Kommunikation mit den Nutzern) transparenter und umweltverträglicher zu gestalten. Die neuen Etiketten müssen in elektronischer und Papierform vorliegen und auf physischen Verpackungen sowie in Online-Shops deutlich sichtbar sein. Sie müssen sehr detaillierte Informationen über die Energieeffizienz der Geräte, die Akkulaufzeit, den Grad der Widerstandsfähigkeit und des Schutzes gegen Staub, Spritzwasser und versehentliches Fallenlassen sowie eine Bewertung der „Reparaturfähigkeit“ des Geräts (hervorgehoben mit einer Skala von 0 bis 10) und damit den Grad der Leichtigkeit enthalten, mit der es im Falle einer Beschädigung repariert werden kann. Die Energieeffizienz wird durch ein Klassifizierungssystem von A bis G ausgedrückt, ähnlich dem, das derzeit für Haushaltsgeräte verwendet wird. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Batterien gelegt: Das Etikett wird die Anzahl der vollständigen Ladezyklen enthalten, bevor die Batterie unter 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität fällt (der erforderliche Mindestwert liegt bei 800 Zyklen), die für eine vollständige Ladung benötigte Zeit in Minuten und die Restkapazität der Batterie nach 500 Zyklen. Letztere Daten geben einen konkreteren Hinweis auf die tatsächliche Haltbarkeit des Geräts im Laufe der Zeit.
Bei der Entscheidung der Brüsseler Kommission handelt es sich jedoch nicht um einen isolierten Eingriff, wenn auch um einen von großer Tragweite, sondern vielmehr um einen weiteren Schritt auf einem Regulierungspfad, der seine Grundlage in der Ökodesign-Richtlinie (aktiv seit 2009 und erweitert im Jahr 2017) findet, die bereits Effizienzstandards für zahlreiche Produktkategorien vorschreibt, sowie in der Vereinfachung des Energiekennzeichnungssystems im Jahr 2021 mit der Abschaffung der „Plus“-Klassen (wie A+++) zugunsten einer klareren Bewertungsskala. Die neuen Labels sind Teil der europäischen Politik für den grünen Wandel und die Kreislaufwirtschaft. Ziel der Kommission ist es, den Verbrauchern eine Reihe objektiver und konkreter Instrumente zur Bewertung elektronischer Geräte an die Hand zu geben und die langlebigsten, am besten reparierbaren und widerstandsfähigsten Produkte während der Kaufphase auszuzeichnen. Eine größere Transparenz in diesen Aspekten – so lautet kurz gesagt das Ziel der Initiative – kann die Menge des zur Entsorgung bestimmten Elektroschrotts (wobei nur ein kleiner Teil der Geräte ordnungsgemäß recycelt wird) und die mit diesem Prozess verbundenen indirekten Emissionen verringern und den Lebenszyklus von Produkten verlängern, die derzeit durch Handelsrichtlinien gekennzeichnet sind, die einen Austausch alle 2–3 Jahre fördern, selbst wenn das Gerät technisch reparierbar oder noch verwendbar wäre.
Der EU-Plan kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der Markt für Verbrauchertechnologie nach einem starken Rückgang in den letzten Jahren, der 2020 begann und 2023 endete, als in Europa rund 130 Millionen Smartphones verkauft wurden, eine lebhafte Erholung erlebt. Im vergangenen Jahr betrug das Gesamtvolumenwachstum (laut Canalys-Daten) 5 % gegenüber dem Vorjahr, was vor allem auf die starke Nachfrage nach High-End-Produkten zurückzuführen ist. Die Verbraucher kauften über 41 Millionen Geräte mit einem Listenpreis von 800 Euro oder mehr, hauptsächlich von den Marken Apple und Samsung. Für das Jahr 2025 sind sich Branchenanalysten einig, dass ein besonders wichtiger Faktor für die Wirtschaft dieses Marktes die Verpflichtung zur Einhaltung der europäischen Ökodesign-Vorschriften (EU-Verordnung 2024/1781 und 2023/1670) sein wird. Dadurch wird der Fokus der Umweltverantwortung direkt auf die Hersteller verlagert, die verpflichtet sind, die Wartung, Aktualisierung und ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Geräte gemäß sehr spezifischer Zeit- und Qualitätsstandards sicherzustellen. Die Erholung der Umsätze muss, wie mehrere Branchenkenner anmerken, tatsächlich mit der schnellen Veralterung der Geräte zu kämpfen haben, die zusammen mit den zunehmenden Schwierigkeiten bei der Reparatur zu erheblichen Umweltauswirkungen beiträgt. Und genau hier setzt die neue EU-Verordnung an, die eine Reihe von Mindestanforderungen an das Design festlegt: Hersteller von Smartphones und Tablets müssen insbesondere Ersatzteile, die als kritisch und unverzichtbar gelten, innerhalb von höchstens zehn Arbeitstagen und bis zu sieben Jahren, nachdem das Produkt den Markt verlassen hat, verfügbar machen. Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen ersten Versuch, das von Verbraucher- und Umweltverbänden lautstark geforderte sogenannte „Recht auf Reparatur“ in die Praxis umzusetzen. Damit ist die Möglichkeit gemeint, dem Benutzer die Möglichkeit einzuräumen, defekte Komponenten und Teile elektronischer Geräte selbständig und auf einfache und kostengünstige Weise auszutauschen, ohne sich unbedingt an die Kundendienste der Hersteller wenden zu müssen.
Die neuen Regeln gelten für alle Mobiltelefone und Tablets mit Bildschirmen bis zu 17,4 Zoll, einschließlich schnurloser Geräte und Feature-Phones, während Geräte mit aufrollbaren Displays, die auf dem Markt noch nicht weit verbreitet sind, (zumindest vorerst) ausgenommen sind. Für Tablets mit Windows-Betriebssystem gilt eine gesonderte Regelung im Rahmen der für Computer geltenden Vorschriften. Geräte, die sich bereits vor Inkrafttreten der Maßnahme auf dem Markt befanden, sind von der Regelung ausgenommen.
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