Das britische Außenministerium veröffentlicht ein neues Update für Touristen, die nach Deutschland reisen

Das Auswärtige Amt hat eine neue Warnung für Urlauber aus Großbritannien herausgegeben. In der am 4. Juni veröffentlichten Aktualisierung raten Beamte Reisenden nach Deutschland zu erhöhter Vorsicht. Die neueste Anweisung des Auswärtigen Amtes warnt davor, dass jeder, der über dortige Flughäfen reist, bei Verstößen gegen die örtlichen Gesetze mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen muss.
Das Update warnt: „Illegale Drogen, einschließlich Cannabis, werden streng bestraft. Für den Besitz, Konsum oder Schmuggel illegaler Drogen, auch beim Transit durch den Flughafen, müssen Sie mit einer langen Gefängnisstrafe und hohen Geldstrafen rechnen.“ Weiter heißt es: „Flughäfen in Deutschland verfügen über hervorragende Technologie und Sicherheitsmaßnahmen zur Erkennung illegaler Gegenstände. Diese werden auch zum Scannen des Gepäcks von Transitpassagieren eingesetzt.“
Beachten Sie außerdem, dass Deutschland den Regeln des Schengen-Raums folgt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass und andere Reisedokumente den erforderlichen Standards entsprechen, indem Sie sich an Ihren Reiseveranstalter wenden. Erneuern Sie Ihren Reisepass gegebenenfalls rechtzeitig. Ihr Reisepass muss:
- Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 10 Jahre vor Ihrer Ankunft liegen. Wenn Sie Ihren Reisepass vor dem 1. Oktober 2018 erneuert haben, kann das Ausstellungsdatum mehr als 10 Jahre zurückliegen.
- ein Ablaufdatum haben, das mindestens 3 Monate nach dem Tag liegt, an dem Sie den Schengen-Raum verlassen möchten (das Ablaufdatum muss nicht innerhalb von 10 Jahren nach dem Ausstellungsdatum liegen)
Reisende können die Einreise verweigert bekommen, wenn ihre Reisedokumente ungültig sind oder ein Reisepass als verloren oder gestohlen gemeldet wurde. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass während Ihres gesamten Aufenthalts gültig bleibt. Erneuern Sie ihn vor Ablauf, um Komplikationen zu vermeiden. Reisende, die mehr als 10.000 € in bar oder gleichwertigen Zahlungsmitteln mitbringen, müssen diesen Betrag bei der Einreise deklarieren. Beachten Sie, dass es auch besondere Beschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln nach Deutschland gibt. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen.
Das Auswärtige Amt warnt weiter: „Die Einfuhr von Fleisch, Milch und daraus hergestellten Produkten in die EU ist nicht gestattet. Ausnahmen gelten beispielsweise für Babymilchpulver, Babynahrung sowie Spezialnahrung oder Tierfutter, das aus medizinischen Gründen benötigt wird.“
Daily Express