Unfall während der Fahrt filmen: Diese Aktion kann auf der Autobahn teuer werden

BENUTZERRECHTE - Obwohl die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt verboten ist, selbst wenn man angehalten hat, bleibt die Vorgehensweise fragwürdig: Informieren Sie sich über die tatsächliche Gesetzeslage und wie Sie ungerechtfertigte Punktabzüge vermeiden können.
Überspringen Sie die Anzeige Überspringen Sie die AnzeigeDie Gendarmerie der Drôme hat bestätigt, dass 109 Autofahrer mit einer Geldstrafe belegt werden, weil sie mit ihren Handys in der Hand einen umgekippten LKW auf der Autobahn A7 gefilmt oder fotografiert haben. Dieses Vorgehen ist zwar legal, bleibt aber fragwürdig.
Die Gendarmen hielten die betroffenen Fahrzeuge damals nicht an: Der Verstoß wurde von den anwesenden Soldaten beim Anheben des Lastwagens optisch erfasst. Es ist wichtig zu bedenken, dass ein Fahrzeug auch im Stau stehend rechtlich als in Betrieb befindlich gilt: Die Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrer ist daher gemäß Artikel R412-6-1 der Straßenverkehrsordnung weiterhin verboten. Dieser Verstoß betrifft nur Fahrer, nicht Passagiere.
In der Praxis erhält der Fahrzeughalter den Bußgeldbescheid nach Hause. Solange er die Ordnungswidrigkeit nicht ausdrücklich anerkennt (durch Zahlung der Geldbuße oder Geständnis), kann er nicht strafrechtlich verurteilt werden und riskiert somit keinen Punktabzug. Leugnet er die Ordnungswidrigkeit, haftet er lediglich für die Zahlung der Geldbuße als finanzielle Belastung, es sei denn, er weist nach, dass er an diesem Tag nicht gefahren ist. In diesem Fall muss er keine Strafe zahlen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Bußgeldverfahren, auch wenn es rechtmäßig ist, leicht angefochten werden kann, insbesondere wenn keine formelle Identifizierung des Fahrers vorliegt.
lefigaro