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Sicherheit im Straßenverkehr: Autofahren in Flip-Flops, barfuß oder mit freiem Oberkörper – welche Risiken bestehen?

Sicherheit im Straßenverkehr: Autofahren in Flip-Flops, barfuß oder mit freiem Oberkörper – welche Risiken bestehen?

Im Sommer muss man natürlich zwischen einer langen Fahrt und dem Brötchenholen unterscheiden. Doch in beiden Fällen dauert es nur wenige Sekunden, bis man in eine missliche Lage gerät. Und die Ausrüstung oder Aktivität des Fahrers sollte nicht der Grund dafür sein.

In Frankreich ist es Autofahrern gesetzlich nicht verboten, in Flip-Flops, Flip-Flops oder barfuß zu fahren. Artikel R412-6 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass „jeder Fahrer stets in der Lage sein muss, alle von ihm geforderten Manöver bequem und schnell auszuführen.“ Es obliegt dem Polizisten oder Gendarmen, zu beurteilen, ob Ihr Verhalten oder Ihre Kleidung eine Gefahr darstellen könnte.

Wenn die Polizei Ihr Verhalten als gefährlich einstuft, wird Ihnen ein Bußgeld der Klasse 2 auferlegt. Das Bußgeld beträgt 35 € und reduziert sich bei sofortiger Zahlung auf 22 €. Zu den Strafen kann die Wegfahrsperre gehören, wenn Sie keine Wechselschuhe dabei haben. Es werden keine Punkte von Ihrem Führerschein abgezogen.

Allerdings ist die Toleranz nicht in allen Ländern gleich. In Spanien beispielsweise ist das Autofahren in Flip-Flops strengstens verboten und wird mit einer Geldstrafe von 200 € geahndet! Beachten Sie außerdem, dass Ihre Versicherung im Falle eines Unfalls die Zahlung verweigern kann, wenn der Unfall auf eine als „gefährlich“ eingestufte Fahrweise zurückzuführen ist, d. h. auf das Fahren in Flip-Flops oder barfuß.

Und da das Gesetz Auslegungsspielraum bietet, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass das Autofahren mit 20 cm hohen Absätzen zu den gleichen Strafen führen kann.

3 Und ist ohne Hemd das Gleiche?

Immer heiß, wenn du uns festhältst... Wir steigen aus dem Pool, müssen Brot holen, ziehen Shorts an und bleiben ohne Hemd oder im Badeanzug, ohne uns die Zeit zu nehmen, ein T-Shirt anzuziehen. Beachten Sie, dass dies auch hier unter Artikel R412-6 der Straßenverkehrsordnung fällt und dass Sie eine Strafe erhalten, wenn der Polizist Sie für nicht fahrtüchtig hält.

Diese Regel, die beim Autofahren oft umstritten ist, ist beim Fahren eines Rollers oder Zweirads aus offensichtlichen Sicherheitsgründen schwieriger anzufechten. Sie wurden jedoch gewarnt, dass der Sicherheitsgurt bei einer plötzlichen Bremsung Verbrennungen auf der nackten Haut verursachen kann...

SudOuest

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