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Es ist offiziell: Die Europäische Union wird Mobiltelefonhersteller zwingen, Daten preiszugeben, die sie normalerweise verbergen.

Es ist offiziell: Die Europäische Union wird Mobiltelefonhersteller zwingen, Daten preiszugeben, die sie normalerweise verbergen.

Apple bezeichnet die Akkulaufzeit als „die Zeitspanne, in der ein Gerät eingeschaltet ist, ohne dass es aufgeladen werden muss “. Die „Batterielebensdauer“ ist die Zeitspanne, die die Batterie hält, bis sie ausgetauscht werden muss. Die Art und Weise, wie Sie Ihr Gerät verwenden, wirkt sich auf die Lebensdauer und Haltbarkeit des Akkus aus. Doch egal, wie Sie Ihr Gerät verwenden, es gibt Möglichkeiten, dies zu verbessern.

Die Europäische Union hat bereits neue Anforderungen an die Energiekennzeichnung und das Ökodesign angekündigt, die am 20. Juni dieses Jahres in Kraft treten und darauf abzielen, die Lebensdauer von Mittelklasse-Smartphones von 3,0 auf 4,1 Jahre zu erhöhen . Um dies zu erreichen, wird eine Klassifizierung basierend auf Energieeffizienz, Reparaturfähigkeit und Haltbarkeit erstellt.

Nun hat das Institut für Energiediversifizierung und -einsparung (IDAE) die Telefonhersteller über das Inkrafttreten einer neuen Verordnung informiert, die am 25. Juni 2025 verbindlich wird und Informationen zu langlebigen Batterien betrifft.

Die neuen Regelungen

Die neue Verordnung besagt , dass auf allen Smartphones und Tablets, die auf dem Markt der Europäischen Union erscheinen, Informationen zur Akkulaufzeit, Autonomie und Energieeffizienz angezeigt werden müssen. Das Etikett solcher Produkte muss Folgendes enthalten:

  1. Ein QR-Code, der auf die vollständigen Produktinformationen des Lieferanten verweist;
  2. Die Marke;
  3. Die Modellkennung des Anbieters;
  4. Die Skala der Energieeffizienzklassen, von A bis G;
  5. Die Energieeffizienzklasse;
  6. Die Akkulaufzeit pro Zyklus (von dem Moment an, in dem wir ihn vom Ladegerät nehmen, bis wir ihn wieder anschließen), in Stunden und Minuten pro vollständiger Akkuladung;
  7. Die Zuverlässigkeitsklasse im wiederholten freien Fall (Stoßfestigkeit);
  8. Die Klasse der Reparierbarkeit;
  9. Batterielebensdauer in Zyklen;
  10. Die IP-Schutzart gegen das Eindringen von Partikeln und Feuchtigkeit;
  11. Die Nummer der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung lautet „2023/1669“.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen die Geräte nicht in den Handel gelangen. Diese Spezifikationen und relevanten Informationen sind für den Kunden von entscheidender Bedeutung, da sie ihm bei der Entscheidung für das eine oder andere Telefon helfen können, ohne befürchten zu müssen, dass der Akku nicht so leistungsfähig ist.

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eleconomista

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